Aufgaben
Seit der Kommunalwahl im Jahr 1999 gehört in Nordrhein-Westfalen die vorherige Doppelspitze von hauptamtlichem Stadtdirektor und ehrenamtlichem Bürgermeister der Vergangenheit an. Beide Funktionen werden seither mittels Direktwahl durch die Bürgerschaft auf eine Person, nämlich den hauptamtlichen Bürgermeister, übertragen.
Damit erhält das Bürgermeisteramt eine neue Rolle als Bindeglied zwischen hauptamtlicher Verwaltung und Politik. Zugleich wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerschaft gestärkt, da die Wählerinnen und Wähler nicht nur die Mitglieder des Stadtrates, sondern auch den Bürgermeister wählen.
Der Bürgermeister neuer Art ist wie früher der Stadtdirektor hauptberuflich als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit tätig. Ihm obliegt der Vorsitz im Stadtrat, er ist gesetzlicher Vertreter der Stadt, deren erster Repräsentant und Chef der Stadtverwaltung.
Nachdem mich die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 zu ihrem hauptamtlichen Bürgermeister gewählt haben, darf ich seit dem 21. Oktober 2009 an verantwortlicher Stelle im vertrauensvollen Zusammenwirken mit allen Fraktionen im Rat der Stadt Straelen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, des Bauhofes und weiterer städtischer Einrichtungen sowie zahlreichen Akteuren in den Unternehmen, Vereinen und sonstigen Organisationen die gute Entwicklung unserer Stadt mit gestalten.
Besonders in Zeiten „knapper Kassen" stellt diese Aufgabenstellung hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Hierbei sind dabei Entscheidungen mit Augenmaß und das Setzen klarer Prioritäten gefragt.
Zahlreiche weitere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in Gremien der Wirtschaft, in Verbänden auf Bundes- und Landesebene, in sozialen und kulturellen Institutionen runden das interessante, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeitsspektrum ab.



